Blog zum Friedensvolksbegehren

Wie kommt es zu einer Volksabstimmung

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Damit ein Volksbegehren zustande kommt, muss ein vorgegebener Ablauf eingehalten werden. Zuerst gehört einmal ein Antrag auf “Einleitung” gestellt. Dies ist auch als Einzelperson möglich.

8032 Personen müssen diesen Antrag mit ihrer Unterschrift unterstützen, nur so ist der Antrag gültig und wird weiter bearbeitet. Nun liegt es an den Parteien, diese haben zu entscheiden ob das Volksbegehren zustande kommt oder nicht. Einlanger und schwieriger Weg, der allerdings in jeder Stadt anders gehandhabt wird.

Dieser Beitrag wurde am Donnerstag, 08. April 2010 um 13:06 Uhr veröffentlicht und wurde unter der Kategorie Allgemein abgelegt. Du kannst die Kommentare zu diesen Eintrag durch den RSS-Feed verfolgen. Du hast die Möglichkeit einen Kommentar zu hinterlassen, oder einen Trackback von deinem Weblog zu senden.

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