Damit ein Volksbegehren zustande kommt, muss ein vorgegebener Ablauf eingehalten werden. Zuerst gehört einmal ein Antrag auf “Einleitung” gestellt. Dies ist auch als Einzelperson möglich.
8032 Personen müssen diesen Antrag mit ihrer Unterschrift unterstützen, nur so ist der Antrag gültig und wird weiter bearbeitet. Nun liegt es an den Parteien, diese haben zu entscheiden ob das Volksbegehren zustande kommt oder nicht. Einlanger und schwieriger Weg, der allerdings in jeder Stadt anders gehandhabt wird.
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